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Inhaltsverzeichnis
2 Geländezugang / Ausgang 2.1 Allgemeines 2.2 Zugang zum Bahnsteiggelände 2.3 Ausgang vom Bahnsteiggelände 2.4 Sanitäre Einrichtungen 3 Fahrbetrieb 3.1 Ein- und Aussteigen in den Zügen 3.2 Personenanzahl und Abstand in den Wagen 3.3 Reinigung der Züge 4 Gastronomischer Betrieb 5 Hygienekonzept für Veranstaltungen bis 300 Personen (z.B. Blaulicht – Tag am 2. August 2020) 5
2Geländezugang / Ausgang
2.1Allgemeines
Folgende Maßnahmen werden allgemein angewendet:
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Generell herrscht in den Gebäuden (Fahrkartenschalter, Toiletten, Treppenhaus) und in unseren Zügen die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
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Die Tore der Fahrzeughalle werden geschlossen.
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Auf dem Gelände zwischen der Fahrzeughalle und dem Empfangsgebäude wird der Straßenbereich vom Bahnsteigbereich abgesperrt.
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Für das Betreten und Verlassen des Geländes ist ein „Einbahnstraßenkonzept vorgesehen. 2.2Zugang zum Bahnsteiggelände
Der offizielle Zutritt zum Gelände wird wie folgt geregelt:
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Der Zugang erfolgt über den Haupteingang des Empfangsgebäude, vorbei am Fahrkartenverkauf.
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Der Zugang wird bis rund 30 Meter vor dem Fahrkartenverkauf beginnend bis zum Fahr-kartenverkauf selbst, mit 2 Meterabständen markiert.
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Der Fahrkartenverkauf erfolgt durch den Fahrkartenschalter, wodurch eine Schutzscheibe zwischen dem Fahrkartenverkäufer und dem Fahrgast vorhanden ist. Zum Scannen von Ruhr-Top-Karten steht, falls erforderlich, eine kleine Klappe zur Verfügung.
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Vom Fahrkartenschalter geht es durch den – nicht durch die MME besetzten – Informationsraum auf das Bahnsteiggelände. Im Raum werden Abstandmarkierungen angebracht und Hinweisschilder aufgestellt. Hier gilt die oben angegebene Maskenpflicht.
2.3Ausgang vom Bahnsteiggelände
Das offizielle Verlassen des Geländes wird wie folgt geregelt:
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Auf dem Gelände zwischen der Fahrzeughalle und dem Empfangsgebäude, wo der Straßenbereich vom Bahnsteigbereich abgesperrt ist, wird ein kleine Durchgang eingerichtet, der von beiden Seiten deutlich mit „Ausgang“ beschriftet wird. Von der Straßenseite her wird dieser Ausgang zusätzlich mit einem „Verbot der Einfahrt“- Schild versehen.
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Zwischen dem Güterschuppen und dem Biergarten wird der Durchgang von beiden Seiten deutlich mit „Ausgang“ beschriftet wird. Von der Straßenseite her wird dieser Ausgang zusätzlich mit einem „Verbot der Einfahrt“- Schild versehen.
Dieser Ausgang ist nur für Personen gedacht, die den gastronomischen Bereich benutzen wollen. Sofern kein gastronomischer Betrieb stattfindet wird dieser Ausgang abgesperrt.
2.4Sanitäre Einrichtungen
Für den Zugang zum Sanitärbereich in der Fahrzeughalle gilt folgendes:
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Zum Betreten des Bereiches gilt die oben angegebene Maskenpflicht.
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In den Sanitärräumen der Wagenhalle (1. OG) wird, neben den dort generell zur Verfügung stehenden Flüssigseife und Einmalhandtücher, zusätzlich Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
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Die Sanitärräumen werden vor dem Fahrbetrieb gegen ca. 10:00 und gegen ca. 14:00 Uhr gereinigt. Dabei wird auch ggf. die Verbrauchsmaterialien ergänzt.
3Fahrbetrieb
3.1Ein- und Aussteigen in den Zügen
Für das Ein- und Aussteigen in den Zügen ist ebenfalls ein „Einbahnstraßensystem“ vorgesehen:
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Der Eingang in allen Wagen ist auf der „Herscheider Seite“ der Fahrzeuge vorgesehen. Dieser wird von außen mit „Eingang“ beschriftet und innen mit „Kein Ausgang“, sowie zusätzlich mit einem „Verbot der Einfahrt“- Schild.
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Der Ausgang auf der „Plettenberger Seite“ wird entsprechend innen und außen mit „Ausgang“ beschriftet, wobei außen zusätzlich ein „Verbot der Einfahrt“- Schild angebracht wird.
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Am Bahnsteig in Hüinghausen werden am Bahnsteig analog die Schilder „Einstieg“ aus „Ausstieg“ aufgestellt, um auch hier bei Fahrgastwechsel ein „Einbahnstraßensystem“ zu ermöglichen.
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In den Bahnhöfen Seissenschmidt und Köbbinghauser Hammer werden Fahrgäste nur aufgenommen, wenn diese auf freie Plätze gemäß 3.2 verteilt werden können und diese entsprechend bereits Masken tragen.
3.2Personenanzahl und Abstand in den Wagen
Die Besetzung der Wagen erfolgt wie folgt:
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Sowohl für Fahrgäste als auch das Betriebspersonal in den Personenwagen gilt die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
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Es werden die Hälfte der Sitzplätze abgesperrt und zwar jeweils diagonal.
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In jedem der noch freigegebenen Sitzbereichen (max. 4 Plätze) dürfen nur Personen des gleichen Hausstandes sein.
Dadurch wird erreicht, dass der Mindestabstand von fremden Personen, die
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„Rücken zu Rücken“ zueinander sitzen, einen Mindestabstand von ca. 90 cm haben.
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sich mit dem Gesicht gegenübersitzen einen Mindestabstand von > 1.5 Meter haben.
3.3Reinigung der Züge
Zum weiteren Infektionsschutz gilt für die Züge:
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Nach jedem Zugpaar, wenn der Zug wieder in Hüinghausen angekommen ist, wird der Zug desinfiziert.
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Die neuen Fahrgäste dürfen erst einsteigen, wenn die Reinigung erfolgt ist.
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Gereinigt werden alle Türklinken, Griffstanden und Aufstiegshilfen.
4Gastronomischer Betrieb
Bei Bedarf wird kleiner gastronomischer Betrieb aufgenommen. Für diesen gelten folgende Regeln:
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Würstchen und Getränke:
Verkauf von Grillwürstchen und Getränken sowie Nutzung von Biertischen und Grillstand an der Bahnsteigseite vom Bahnhof Hüinghausen.
Drei getrennte Wartebereiche fürHerausgabe von Speisen (2) (Bratwurst im Brötchen mit Senf und/oder Ketchup in kleinen separaten Tütchen auf Papptabletts und Servietten;
Herausgabe von Getränken (nur Flaschen, keine Gläser oder Strohhalme) und Gesamtkasse (1);
Abstand zwischen den Warteschlangen 3 Meter. Spuckschutz auch beim Getränkeverkauf. Maskenpflicht und Desinfektionsmöglichkeiten für Gäste
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Verzehr der Speisen:
Aufstellung von Biertischgarnituren, Sicherheitsabstand 3 Meter.
Regelmäßiges Reinigen der Tische
max. 10 Personen pro Tisch (müssen nicht aus einem Haushalt sein)
5Hygienekonzept für Veranstaltungen bis 300 Personen (z.B. Blaulicht – Tag am 2. August 2020)
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Straßensperrung
Absperrung der Elsetalstraße in Hüinghausen für Fahrzeuge aller Art außer Sonderfahrzeugen:
von Hüinghausen: ab Kreisel Rammsiepen
von Köbbinghausen: ab Parkplatz „Indutherm“, Elsetalstraße 69-
Ausstellungs-Fahrzeuge
Aufstellung der Fahrzeuge nebeneinander und 3 Meter Abstand.
Es ist ein abgesperrter Korridor vor den Fahrzeugen zu errichten, Abstand im Korridor 1,50 m. Bewegungsfreier Raum, Breite 1,50 m. Eingang zu den Fahrzeugen von Hüinghausen, Ausgang Richtung Köbbinghausen.
Maskenpflicht hier ab Schulkind.
Hüinghausen, 22. Juli 2020
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