TEST-MÖGLICHKEIT
Nicht weit (5 Minuten) von unserem Endbahnhof „Köbbinghauser Hammer“ im Industriegebiet gibt es direkt an der Kreuzung zur Herscheider Straße ein Spuck-Test-Zentrum, dass sonntags von 11 – 15 Uhr geöffnet hat – falls Sie keinen aktuell gültigen Testnachweis bei sich führen.
Bitte beachten Sie!
* Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet werden, sie sind getesteten Personen rechtlich gleichgestellt.
* Schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die eine inländische Schule besuchen, gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
Sie müssen dort, wo die 3-G-Regel gilt, keinen Nachweis (also: weder Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung) vorlegen.
* Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Bescheinigung ihrer Schule vorzeigen und gelten hierdurch als getestete Personen.
Quelle: mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw (gültig vom 20. August 21 bis 17. September 21)